Anträge erfolgen grundsätzlich durch Einzelpersonen, d.h.:
den / die KünstlerIn (bei Werkbeiträgen,
Büchern, Katalogen, Performances)
den / die verantwortlichen KuratorIn
(bei Ausstellungen)
den / die KünstlerIn (bei zentralen Projekten
einer Ausstellung)
Die Anträge duchlaufen zwei Auswahlstufen:
Das GESUCHSFORMULAR informiert die Stiftung im ersten Schritt kurz und klar über das Gesuch, den Antragsteller und das Budget. Dem Formular können maximal 5 Seiten (Bild)dokumente (pdf, jpg oder gif) beigefügt werden. Beachten Sie bitte für die Eingabe Ihres Gesuchs die Fristen.
Sofort ausgeschiedene Gesuche werden kurzfristig per E-Mail beantwortet.
Ausgewählte Antragsteller bittet der Stiftungsrat schriftlich um weitere Dokumente zum Projekt. In der darauffolgenden Sitzung trifft er seine Entscheidung. Die Ergebnisse werden per E-Mail kommuniziert.
Auskünfte über den Stand der Bewerbungen werden nicht erteilt.
Der Stiftungsrat tritt in der Regel viermal im Jahr zusammen - im März, Juni, September und Dezember. Schlussfristen für das Absenden der Formulare sind
1.2.
1.5.
1.8.
1.11.
Nach diesen Stichtagen eingehende Formulare können erst in der Folgesitzung behandelt werden.